Rechtsabteilung
Der Philologen-Verband NW gewährt seinen Mitgliedern Rechtsschutz in dienstlichen Belangen.
Rechtsschutz im Rahmen der Rechtsschutzordnung des dbb bedeutet Rechtsberatung und Verfahrensrechtsschutz. Beratungsrechtsschutz bedeutet, es werden mündliche oder schriftliche Auskünfte erteilt oder kurze Rechtsgutachten erstellt. Im Verfahrensrechtsschutz werden Sie rechtlich in gerichtlichen oder außergerichtlichen Verfahren vertreten. Dies umfasst sowohl die Vertretung in schriftlichen Vorverfahren als auch die sich hieran anschließende gerichtliche Geltendmachung Ihres Anspruchs.
- weitere Informationen zum Rechtsschutz
- Rechtsschutzrahmenordnung
- Erklärung/Einwilligung zum Rechtsschutzantrag
Das Gesetz verbietet uns, jeder Lehrerin, jedem Lehrer in NRW Rechtsberatung zu geben. Diese Service-Leistung bleibt den Mitgliedern des Philologen-Verbandes vorbehalten.
Bitte beachten Sie auch, dass wir keine Übernahme externer Anwaltskosten gewähren können.
Nehmen Sie daher mit uns Kontakt auf, wenn Sie juristische Beratung benötigen.
Bürozeiten der Rechtsabteilung
Montag bis Donnerstag
von 08:30 - 15:00 Uhr
Freitag
von 08:30 - 14:30 Uhr
Tel.: 0211-177 44 111
Fax: 0211-177 44 155
Mail: recht@phv-nw.de
Telefonische Sprechzeiten nach Vereinbarung:
Montag bis Donnerstag
von 10:00 - 16:00 Uhr
Persönliche Gesprächstermine nach Vereinbarung.
Ihr Ansprechpartner für Terminvereinbarungen ist zu den Bürozeiten der Rechtsabteilung Petra Steffens.