Schule NRW von A bis Z
Schule NRW von A bis Z bietet Ihnen umfangreiche Informationen zu verschiedenen Themen, die den Schulalltag betreffen. Unser Mitglied Hans-Peter Mach hat als Realschullehrer im Ruhestand die wichtigsten Daten zusammengetragen und in dieser Broschüre für Sie zusammengefasst.
Die 30. Auflage mit Stand 01.01.2021 der Schule NRW von A bis Z beinhaltet die folgenden Themen jeweils mit Lesezeichen:
- Gesamt-Inhaltsverzeichnis
- Schulrecht
- Dienstrecht
- finanzielle Aspekte
- Mehrarbeit
- Pensionierung und Ruhestand
- Gesamtausgabe
- Stufengesetz (Besoldungsdienstalter) - Berechnung des Zeitpunkt des Stufenbeginns Stand 01.08.2019
xls-Datei zur Berechnung - Auswirkungen von Stundenreduktion oder Urlaub auf das Ruhegehalt nach neuem Recht und Übergangsrecht - Höchstgrenzen von Besoldung und Pension, Stand 01.01.2021
xls-Datei zur individuellen Berechnung - NEU - Sekundarschule in integrierter, teilintegrierter und kooperativer Form
Auszüge aus folgenden amtlichen Vorschriften: SchulG, APO-S I und VO zu § 93 Abs. 2 SchulG
Im Anhang Handreichungen zu: Versetzung, Abschlüssen, Q-Vermerk bei (teil)integrierten Sekundarschulen, Funktionsstellen, Organisation und Geschäftsverteilung mit Lesezeichen - Stand 01.08.2020 - NEU - Grundstellen, Anrechnungsstunden für Lehrer und Leitungszeit Gymnasium
Grundstellen - Anrechnungsstunden für Lehrer und Leitungszeit Gymnasium mit/ohne Ganztagszuschlag für das Schuljahr 2020/21 - mit mehr als 10 Stellen
Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz (BASS 11-11 Nr. 1) und AVO-RL Nr. 10.2.3 (BASS 11-11 Nr. 1.1) - ab 01.08.2020 in Kraft
xls-Datei zur Berechnung - NEU - Grundstellen, Anrechnungsstunden für Lehrer und Leitungszeit Gesamtschulen, Realschulen und Sekundarschulen
Grundstellen - Anrechnungsstunden für Lehrer und Leitungszeit Gesamzschulen, Realschulen uns Sekundarschulen mit/ohne Ganztagszuschlag ab Schuljahr 2020/21 - mit mehr als 10 Stellen
Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz (BASS 11-11 Nr. 1) und AVO-RL Nr. 10.2.3 (BASS 11-11 Nr. 1.1) - ab 01.08.2020 in Kraft
xls-Datei zur Berechnung - NEU - Zusammentreffen von eigenen Einkünften – auch mit Hinterbliebenenversorgung nach dem Tod des Ehepartners
Stand 01. August 2020 - NEU - Verschiedene aktuelle Texte zum Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW - SchulG)
> Schulgesetz Historie mit Lesezeichen
> Schulgesetz NRW ab 01.09.2020 (Word-Dokument)
> Schulgesetz NRW ab 01.09.2020 (PDF-Datei)