Artikel 1, § 3 (1)
Der Verzicht auf ein Mindestmaß fachwissenschaftlicher Studienleistungen im zweiten Fach ist insbesondere mit Blick auf den gymnasialen Bildungsauftrag kritisch zu bewerten. Insbesondere für das wissenschaftspropädeutische Arbeiten in der gymnasialen Oberstufe sowie die Vorbereitung auf das Abitur ist eine hinreichende fachliche Bildung der Lehrkraft unverzichtbar.
Der Gefahr einer Aufweichung fachlicher Kriterien und Qualitätsstandards für den Unterricht muss stärker entgegengewirkt werden.