Für grundsätzliche und bezirksübergreifende Angelegenheiten ist der
Hauptpersonalrat für Lehrerinnen und Lehrer beim Ministerium für Schule und Weiterbildung (MSW) zuständig.
Die Zuständigkeit der Personalräte für Lehrerinnen und Lehrer an Gymnasien richtet sich dann nach der regionalen Anbindung der Schule an eine der fünf Bezirksregierungen:
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