Pressemitteilung
Dienstag, den 16. November 2010
In einer vom nordrhein-westfälischen Philologen-Verband in Auftrag gegebenen Rechtsexpertise kommt der Gutachter Prof. Dr. Klaus Ferdinand Gärditz, Lehrstuhlinhaber Öffentliches Recht an der Universität Bonn, zu dem Ergebnis, dass wesentliche Schulreformvorhaben der Landesregierung mit dem geltenden Verfassungsrecht nicht vereinbar sind.

Die Kernfrage der Untersuchung lautete: Ist die weitreichende Dezentralisierung und Kommunalisierung von schulpolitischen Entscheidungen mit dem Vorbehalt des Gesetzes vereinbar, wonach alle wesentlichen schulpolitischen Entscheidungen durch den parlamentarischen Gesetzgeber selbst zu treffen sind (Wesentlichkeitsdoktrin)?
In einer Pressekonferenz stellte Prof. Dr. Klaus Ferdinand Gärditz die Ergebnisse vor:
Aufgrund dieser klaren Rechtslage verlangt der nordrhein-westfälische Philologen-Verband, dass die rot-grüne Landesregierung die Vorgaben zur Einführung der Gemeinschaftsschule sofort zurücknimmt. Es ist mit dem Vorbehalt des Gesetzes, d. h. der Wesentlichkeitstheorie unvereinbar, dass die Gemeinschaftsschule über die Schulversuchsklausel nach § 25 SchulG NRW eingeführt wird. Versuchsschulen nach dieser Vorgabe sind allein zur Erprobung von Abweichungen, Veränderungen oder Ergänzungen grundsätzlicher Art zuzulassen. Daher stellt die Versuchsschule eine „atypische Ausnahme“ (vgl. Gutachten) dar. „Eine systematische und über punktuelle Projekte hinausgehende Einführung von Versuchsschulen ist (...) schon einfachgesetzlich nicht möglich. Zudem würde es sich bei einem ’Schulversuch in der Fläche’ der Sache nach um die Einführung einer neuen Schulform handeln, die nach den dargestellten Anforderungen dem Vorbehalt des Gesetzes unterliegen würde.“ (a.a.O.)
„Der Philologen-Verband stellt fest, dass die ersten schulpolitischen Entscheidungen der Landesregierung zur Gemeinschaftsschule, zur Wahlfreiheit zwischen G8 und G9 an Gymnasien und zu Teilen der sogenannten Kleinen Schulgesetznovelle mit der Verfassung nicht vereinbar sind. Dies schadet der Glaubwürdigkeit der Schulpolitik. Der Rechtsbefund verlangt, dass sehr schnell eine Schadensbegrenzung geschieht und der rechtlich nicht haltbare Zustand korrigiert wird.
Erfolgt dies nicht, so setzen sich kommunale Entscheidungsträger ins Unrecht, Lehrer- und Schulkonferenzen treffen verfassungswidrige Entscheidungen“, so Peter Silbernagel, Vorsitzender des Philologen-Verbandes.
Düsseldorf, den 16.11.2010
gez. Klaus Schwung
(Pressesprecher)
>> Pressemitteilung als PDF-Datei
>> Rechtsgutachten von Herrn Prof. Dr. Gärditz als PDF-Datei
|