Philologen-Verband Nordrhein-Westfalen

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Rücknahme der Regelungen zum Halbjahreszeugnis

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PhV begrüßt die Rücknahme der Regelungen zum Halbjahreszeugnis. Eine sachgerechte und sinnvolle Korrektur! Unser intensiver verbandspolitischer Einsatz zeigte Wirkung.

Die nachfolgende Nachricht wurde im Auftrag des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalens an die Schulen verschickt. Sie erhalten diese Nachricht zu Ihrer persönlichen Information:

An die
Schulleitungen
aller Schulen in Nordrhein-Westfalen

nachrichtlich an die
Bezirksregierungen und Schulämter

Sehr geehrte Damen und Herren,

der RdErl. d. Kultusministeriums vom 07.05.1985 zum Schulschluss am Tag der Zeugnisausgabe (BASS 12-64 Nr. 2) ist durch Erlass vom 13.10.2011 (ABl. NRW. 11/11 S. 620) hinsichtlich des Schulschlusses am Tag der Ausgabe der Halbjahreszeugnisse geändert worden.

Die Änderung erfolgte aufgrund einer Prüfungsbemerkung des Landesrechnungshofes im Zusammenhang mit dem Unterrichtsausfall an Schulen. Zu dieser Erlassänderung sind relevante Hinweise und Anregungen bei mir eingegangen, die plausibel darlegen, dass die mit der Änderung beabsichtigte Reduzierung des Unterrichtsausfalls nur quantitativ, nicht jedoch qualitativ erreicht werden kann.

Daher wird die Erlassänderung vom 13.10.2011 mit sofortiger Wirkung rückgängig gemacht. Die ursprüngliche Regelung zum Schulschluss am Tag der Zeugnisausgabe, wie sie in der BASS 2011/2012 abgedruckt ist, wird - schon für die Ausgabe der Halbjahreszeugnisse 2011/2012 - wieder hergestellt.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Ludwig Hecke

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