Berufspolitik
Donnerstag, den 26. November 2009
Gegen die KĂŒrzungen des Weihnachtsgeldes fĂŒr die Jahre 2003 bis 2008 fĂŒhrt der
dbb nrw Musterklagen. Auch fĂŒr das Jahr 2009 empfiehlt er daher, einen Antrag auf ungekĂŒrzte Sonderzahlung zu stellen. Dieser Antrag ist an das Landesamt fĂŒr Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen zu richten und sollte noch in 2009 das LBV erreichen.
>> Den Musterantrag finden Sie im Rechtsratgeber unter MusterantrÀge.
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PensionĂ€re mĂŒssen anstelle der 30% nur 22% eintragen.
>> Weitere Hinweise finden Sie auch auf der Internetseite des dbb nrw.
AuĂerdem sollten Sie den "Antrag auf Erhöhung der Beamtenbesoldung bzw. der VersorgungsbezĂŒge" stellen. Diesen finden Sie ebenfalls unter MusterantrĂ€ge.
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