Berufspolitik
07. Oktober 2009, 13:44 Uhr
Ab sofort können Lehrkräfte die Kosten für ihr Arbeitszimmer wieder in die Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Das Bundesfinanzministerium hat die Finanzbehörden der Länder hierzu mit Schreiben vom 06.10.2009 angewiesen.
Damit setzt das Bundesfinanzministerium den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 25. August 2009 (Az. VI B 69/09) um. Dieser hatte erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Nichtabsetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers geäußert und einem Lehrer im vorläufigen Rechtsschutzverfahren erlaubt, die Kosten für sein Arbeitszimmer auf der Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen.
Der Philologen-Verband NW hatte bereits im März 2007 ein Rechtsgutachten von Dr. Christoph Görisch (Universität Münster) vorgelegt, in dem der Verfasser das Steueränderungsgesetz 2007 zum häuslichen Arbeitszimmer für verfassungswidrig hält. Dieses Gutachten hatte bereits einen maßgeblichen Beitrag zu Erfolgen vor mehreren Gerichten geleistet (z.B. Beschluss des Finanzgerichtes Münster vom 08.05.2009, Az. 1 K 2872/08 E).
Eine endgültige Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung wird nun das Bundesverfassungsgericht treffen.
Düsseldorf, 07.10.09
Peter Silbernagel
- Vorsitzender -
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