Recht
Dienstag, den 10. August 2010
Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 6. Juli 2010 (Az. 2 BvL 13/09) ist der Wegfall der steuerlichen Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers von Lehrkräften mit dem Steueränderungsgesetz 2007 verfassungswidrig.
Damit folgt das Gericht der Rechtsauffassung des Philologen-Verbandes NW, der dies bereits im Februar 2007 in einem Rechtsgutachten hatte prüfen lassen.
Das Gericht hat den Gesetzgeber verpflichtet, den verfassungswidrigen Zustand rückwirkend auf den 01.01.2007 zu beseitigen.
Für Betroffene ergibt sich momentan keine unmittelbare Handlungsnotwendigkeit. Die Änderung wird von Amts wegen vorgenommen, sofern entsprechende Vorläufigkeitsvermerke in den Einkommenssteuerbescheiden enthalten sind. Bei bereits bestandskräftigen Bescheiden kommt es darauf an, wie das Bundesfinanzministerium entscheidet.
Den Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes finden Sie hier:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20100706_2bvl001309.html
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