Schulpolitik
Freitag, den 09. Juli 2010
zu den schulpolitischen Aussagen des Koalitionsvertrages von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Stand: 8. Juli 2010)
Der Abschied von verlässlichen Strukturen, vom Vorrang von Schulqualität und vom Schulfrieden.
1. Die angekündigten Strukturdebatten werden sämtliche anderen schulpolitischen Themen an den Rand drängen.
a) Die Umwandlung in Gemeinschaftsschulen
Mit der Ansage, dass in den nächsten fünf Jahren mindestens 30 Prozent der weiterführenden Schulen in Gemeinschaftsschulen umgewandelt werden sollen, wird ein Höchstmaß an Unsicherheit und Angst in mehr als 2.000 Schulen hineingetragen.
Die Gemeinschaftsschule ist eine neue Schulform, die sich in der Regel aus der Zusammenführung bzw. –-legung anderer Schulformen ergibt und in der in den Klassen 5 und 6 für alle Schülerinnen und Schüler gemeinsamer Unterricht stattfindet. Sie ist eine Schule, „die gymnasiale Standards mit einschließt.“ Ab Klasse 7 entscheiden Schule, Schulträger und Eltern: „Entweder werden integrierte Lernkonzepte weitergeführt oder es wird nach Bildungsgängen differenziert. Jede Gemeinschaftsschule ist mit einer SEK II verbunden.“
Übrigens entscheiden zwar die Kommunen über das Schulangebot, damit das Gewünschte aber zielgenau erreicht wird: „Sie [die Kommunen] werden bei ihrer Schulentwicklungsplanung aktiv beraten und vom Land unterstützt.“
Man sagt den Gemeinschaftsschulen nicht nur jede Unterstützung zu, sondern legt sich in weiteren Texten darauf fest, dass insbesondere diese Schulen mit „Anreizen“ versehen werden. (Vgl. u. a. Parteitagsbeschluss der Grünen 06./07.02.2010, S. 10). Zudem ist geplant, dass künftig neue Schulen nur noch als Gemeinschaftsschulen gegründet werden können.
Schulen in privater Trägerschaft werden im Koalitionsvertrag zwar als „Bestandteil des öffentlich verantworteten Schulwesens“ anerkannt, gleichzeitig aber wird ihnen gedroht: Sie „müssen ihren Beitrag zu Chancengleichheit , sozialer Gerechtigkeit und Inklusion leisten.“ So zwingt man auch die Privat- und Ersatzschulen in die Umgestaltung der gesamten nordrhein-westfälischen Schullandschaft hinein.
b) Die Freigabe der Schulzeitverkürzung soll einen Keil in das Bildungsangebot der Gymnasien treiben
Mit der Freigabe, an den Gymnasien vor Ort über G8 oder G9 entscheiden zu können, wird die Zersplitterung im Schulwesen weiter vorangetrieben. Künftig dürfte damit die Mobilität für Gymnasialschülerinnen und –schüler beim Schulwechsel sehr erschwert sein.
Ausdrücklich will man die Verkürzung wieder auf die Oberstufe beschränken. D. h. denjenigen, die bei der G8-Konzeption bleiben wollen, wird aller Voraussicht nach eine – in der Praxis völlig unmöglich umzusetzende – zweijährige Oberstufe zugemutet. Denjenigen aber, die auf die 9-jährige Gymnasialzeit zurückgehen möchten, wird die 10. Klasse zur Sekundarstufe I zugeordnet und sie werden damit in der Auseinandersetzung um Gemeinschaftsschulen leichter umwandelbar sein wie ggf. auch in der Oberstufe eine Überführung in Oberstufenzentren schneller umzusetzen ist.
Die Freigabe der Schulzeitverkürzung ist keineswegs eine aus pädagogischen Gründen motivierte Vorgabe, vielmehr eine, die unmittelbar mit den Strukturveränderungen des Schulsystems ingesamt einzuordnen ist.
c) Die Überwindung des Schulformbezugs in der Lehrerausbildung
Die Lehrerausbildung, die erst vor einem Jahr eine generelle Reform erfahren hat, soll künftig nicht mehr auf Schulformen hin ausgerichtet sein, sondern sich an „Lernphasen“ ausrichten. Daher wird das gerade erst verabschiedete Lehrerausbildungsgesetz „zügig und gezielt“ überarbeitet.
Auch in der Lehrerausbildung „müssen die Schulformbarrieren auch hier überwunden werden.“
d) Die Neuauflage der Reform der Schulaufsicht
Wie man bereits vor fünf Jahren eine schulformübergreifende Schulaufsicht plante, so wird jetzt ebenso die Schulaufsicht neu ausgerichtet. Der Koalitionsvertrag begründet dies mit „neuen Erfordernissen“. Im Hintergrund dürften die Strukturveränderungen der entscheidende Impuls sein.
e) Das Ersetzen der schulformbezogenen Elternvertretungen
Damit die bisherigen schulformbezogenen Landeselternvertretungen neutralisiert werden können, wird „eine demokratisch von den Kommunen bis zur Landesebene aufgebaute Landeselternvertretung [ge]schaffen. Sie kann und soll demokratisch legitimiert die Interessen der Eltern in die Gestaltung der Schulpolitik des Landes einbringen.“
2. Der Ausbau der Ungleichbehandlung zwischen den Schulformen
Wie bis vor fünf Jahren die Gesamtschulen sowohl in der Genehmigung des Ganztags wie auch beispielsweise bei den Entlastungsmöglichkeiten der Schulleitung privilegiert wurden, so scheut sich die rot-grüne Landesregierung jetzt nicht, unmissverständlich vorzugeben, dass die neue Gemeinschaftsschule im Vergleich zu den anderen Schulformen eindeutig bevorzugt wird.
Bereits im Wahlprogramm der Grünen liest man, dass 25-er Klassen nur für diese Gemeinschaftsschule überhaupt geplant sind („Schulen, die alle Bildungsgänge des gegliederten Schulsystems organisatorisch und pädagogisch in sich vereinen und integrativ arbeiten, statten wir dafür besonders gut aus. In diesen Schulen soll es keine Klassen mit mehr als 25 Schülerinnen und Schülern geben.“, Parteitagsbeschluss s.o., S. 11) und (vgl. Koalitionsvertrag) der Ganztag automatisch dieser Schulform zugesprochen wird.
Eine weitere Manipulationsmöglichkeit schafft man dadurch, dass den Kommunen nicht nur die Möglichkeit, Schuleinzugsbezirke für Grundschulen einzurichten, wieder eröffnet wird, sondern darüber hinaus „für jede öffentliche Schule“ ebenso. Diese Vorgabe (vgl. Gesetzesentwurf von SPD und BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN 07.07.2010, Drucksache 15/24) eröffnet den Kommunen Tür und Tor, die Schülerströme von einer Schulform zur anderen umzulenken. Im Antragsentwurf heißt es: „Für jede öffentliche Schule kann der Schulträger durch Rechtsverordnung ein räumlich abgegrenztes Gebiet als Schuleinzugsbereich bilden.“
Zur Unterstützung der Gesamtschulen formuliert der Koalitionsvertrag ausdrücklich: „ Wir werden die zahlreichen Initiativen zur Gründung von Gesamtschulen unterstützen und den in den letzten fünf Jahren neugegründeten Gesamtschulen den Ganztag und den Gemeinsamen Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderungen schnellstmöglich genehmigen.“
3. Die Aushöhlung der Qualitätsorientierung der Schulen
Neben der Tatsache, dass innerhalb der nächsten fünf Jahre geplant ist, mehr als 700 weiterführende Schulen in Gemeinschaftsschulen umzuwandeln, wobei nach den Vorgaben von Rot-Grün mehr als 200 Gymnasien ebenso davon betroffen sein sollen, wird mit den Vorgaben des Koalitionsvertrages das Erreichen differenzierter Bildungsziele verschiedener Schulformen letztlich ad absurdum geführt.
Man bekräftigt das Credo: „Längeres gemeinsames Lernen macht unser Bildungssystem gerechter und leistungsstärker.“ Alle Schulformen erhalten „die Aufgabe des gemeinsamen Lernens“.
Der Koalitionsvertrag sagt darüber hinaus: Jede Schule muss alle einmal aufgenommenen Schülerinnen und Schüler zu einem Abschluss führen. Ein Wechsel der Schulform ist nur noch auf Antrag der Eltern möglich.“ Mit dieser Abschluss-Garantie ist die Frage der Abschluss-Qualität nicht unmittelbar beantwortet. Klassenwiederholungen wie ebenso Schulwechsel dürften in der Praxis dann kaum noch stattfinden.
Die hinter diesen Aussagen stehende Philosophie formuliert Sylvia Löhrmann in ihrer Rede in Hagen (LDK 20.-22.03.2009) „Die Schulen selbst müssen leistungsstark sein, damit endlich Schluss ist mit dem Schulversagen bei über 20 Prozent der Jugendlichen. Und ich sage ausdrücklich Schulversagen und nicht Schülerversagen.“ Die Verantwortung für das Leistungsvermögen der Schüler wird den Lehrerinnen und Lehrern zugewiesen.
Der Koalitionsvertrag stellt zu den Kopfnoten lapidar fest „Kopfnoten beschämen Kinder.“ Aufschlussreich ist in diesem Zusammenhang auch ein Passus aus dem oben bereits zitierten Parteitagsbeschluss (S. 19: „Wir wollen auch dort eingreifen wo das System Schule selbst potenziell Gewalt auslöst, wenn es Schülerinnen und Schüler beschämt und demotiviert. Deshalb müssen Klassenwiederholungen, Notendruck und Abschulungen ein Ende haben“.
Nachdem in den letzten Jahren das sehr umstrittene Landesinstitut in Soest aufgelöst wurde, plant man nunmehr wieder ein „Landesinstitut für Bildung“. „Eine Kernaufgabe des Instituts bleibt. Die systematische Qualitätsentwicklung und Unterstützung der Schulen u. a. im Zusammenhang der Lernplanentwicklung und Standardsicherung.“
4. Die Rückabwicklung begonnener Schulreformen
Einschneidend für den Schulalltag dürfte die Vielzahl von Korrekturen und Veränderungen bisheriger Reformen sein.
Dies trägt nicht nur wenig zur Verlässlichkeit schulpolitischer Vorgaben von Landesregierungen insgesamt bei, sondern provoziert auch in den Schulen Unruhe und Unzufriedenheit. Diskontinuität pädagogischer Entwicklungen wird zum Markenzeichen nordrhein-westfälischer Schulpolitik.
Zu den Problemkomplexen, die jetzt wiederum neu ausgerichtet werden, gehören u. a.:
Anmerkung: Der Gesetzesantrag von SPD und BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN vom 07.07.2010 /15/24 sieht vor, dass künftig jede einzelne Zeugnis- oder Versetzungskonferenz darüber entscheiden kann, ob Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten in ein Zeugnis aufgenommen werden. Das bedeutet, dass nicht einmal die Schulkonferenz diese Entscheidung generell für eine Schule treffen, sondern die jeweilige Versetzungskonferenz einer Klasse die bisherige Praxis fortführen oder außer Kraft setzen kann.
Damit ist es möglich, dass innerhalb einer Jahrgangsstufe unterschiedlich verfahren wird und selbstverständlich kann natürlich von einem zum anderen Schuljahr unterschiedlich vorgegangen werden. Die Folgen für diesen pädagogischen Wildwuchs sind nicht absehbar.
5. Der Abschied von Wahlversprechen
Die Fokussierung auf die äußeren Strukturveränderungen hat nicht zuletzt dazu geführt, dass die rot-grüne Landesregierung keine konkreten Aussagen über bessere Rahmenbedingungen für den Unterricht in den Schulen im Koalitionsvertrag macht.
Ganz vage wird angedeutet, dass freiwerdende Finanzmittel auf Grund von rückläufigen Schülerzahlen nicht nur genutzt werden können für die Qualitätsentwicklung sowie für pädagogische Innovationen, sondern auch „zur Verbesserung der Unterrichtssituation, um etwa kleinere Lerngruppen zu ermöglichen“. Diese völlig unverbindliche Aussage steht im Widerspruch dazu, dass kleinere Klassen und Lerngruppen für alle Schulformen in den nächsten Jahren verbindlich zugesagt worden sind.
Bezeichnend ist, dass das Wort „Lehrereinstellung“ im Koalitionsvertrag nicht auftaucht. Daher wird auch die Thematik kommender Einstellungserfordernisse absolut ausgeklammert und auch Probleme des Lehrerarbeitsmarktes im Koalitionsvertrag totgeschwiegen. Wohl wissend, dass sich bessere pädagogische Rahmenbedingungen nur über eine ausreichende Zahl von Lehrerstellen umsetzen lassen, muss man größte Skepsis haben, dass die Unterrichtsbedingungen in den nächsten Jahren überhaupt eine Verbesserung erfahren.
Im Vorfeld der Veröffentlichung des Koalitionsvertrages wurde darauf hingewiesen, dass Einstellungen nur im Rahmen von pensionierungsbedingt freiwerdenden Stellen erfolgen. Während die abgelöste Landesregierung annähernd 8.000 Stellen nicht nur auf Grund von Ersatzeinstellungen, sondern weitere über 8.000 Stellen auf Grund von zusätzlichen Einstellungen tätigte, schweigt sich Rot-Grün über die Thematik des Unterrichtsausfalls und der fachspezifischen Unterrichtsversorgung konsequent aus.
Die im Wahlkampf immer wieder zugesagte flächendeckende Unterstützung durch Schulpsychologen, Schulsozialarbeiter und Schulverwaltungsassistenten wird im Koalitionsvertrag nicht mehr erwähnt.
Im schulpolitischen Kapitel findet man darüber hinaus keine Aussagen zur Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften sowie zu den berufspolitischen Veränderungen, die in den nächsten Jahren auf die Kolleginnen und Kollegen zukommen werden. Man begnügt sich mit dem Hinweis, dass die Leitungszeit im Grundschulbereich angehoben wird und eine Kommission im Rahmen der Reform des Dienst- und Besoldungsrechts „die Benachteiligung der angestellten Lehrerinnen und Lehrer in der Bezahlung“ thematisieren soll und ebenso Wege entwickeln soll für ein „gerechteres Lehrerarbeitszeitmodell“.